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BGH, 20.07.1987 - AnwZ (B) 5/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Ermessen der Verwaltungsbehörden bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Rücknahme - Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 20.07.1987 - AnwZ (B) 5/87
Anhaltspunkte dafür, daß der Grund für die Rücknahme der Zulassung zweifelsfrei entfallen wäre (vgl. BGHZ 75, 356; 84, 149), [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82]sind nicht ersichtlich. - BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
Wegfall des Rücknahmegrundes
Auszug aus BGH, 20.07.1987 - AnwZ (B) 5/87
Anhaltspunkte dafür, daß der Grund für die Rücknahme der Zulassung zweifelsfrei entfallen wäre (vgl. BGHZ 75, 356; 84, 149), [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82]sind nicht ersichtlich. - BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81
Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung - …
Auszug aus BGH, 20.07.1987 - AnwZ (B) 5/87
Der Rechtsanwalt hat es rechtzeitig und formgerecht durch Telegramm seines Verfahrensbevollmächtigten eingelegt (vgl. BGHST 31, 7, 8; BGHZ 87, 63, 64). - BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83
Beschwerdeeinlegung durch Telebrief
Auszug aus BGH, 20.07.1987 - AnwZ (B) 5/87
Der Rechtsanwalt hat es rechtzeitig und formgerecht durch Telegramm seines Verfahrensbevollmächtigten eingelegt (vgl. BGHST 31, 7, 8; BGHZ 87, 63, 64). - BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 50/86
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 20.07.1987 - AnwZ (B) 5/87
Eine solche konkrete Gefährdung ist hier aber schon deshalb zu bejahen, weil wegen der bereits früher eingeleiteten und erneut drohenden Vollstreckungsmaßnahmen die Gefahr bestand, daß Gläubiger auf Gelder Zugriff nahmen, die für Mandanten bestimmt waren (stand. Rechtspr. vgl. die Senatsentscheidung vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 50/86).